
Franz Wieacker
Rechtshistoriker
Geboren am 5. August 1908 in Stargard (Pommern)
Gestorben am 17. Februar 1994 in Göttingen
Wieacker vertritt in der Forschung das römische Recht und das deutsche Zivilrecht. Er hatte in diesen Fächern Profesuren an den Universitäten Leipzig, Freiburg im Breisgau und Göttingen.
Sein wissenschaftliches Hauptwerk gilt dem antiken römischen Recht. Wieacker hat sehr viele Einzelfragen aus diesem Bereich behandelt. Die Wissenschaft verdankt ihm aber auch eine große Gesamtdarstellung der Geschichte des römischen Rechts bis zum Ende der Republik. Er hat darüber hinaus jedoch auch ein Werk über die Geschichte des Privatrechts in der Neuzeit geschrieben und zahlreiche Probleme des Zivilrechts behandelt.
Aufnahme in den Orden 1969.