Josef Karl Anton Mittermaier
Rechtsgelehrter
Josef Karl Anton Mittermaier
Rechtsgelehrter
Schüler Anselm Feuerbachs, 1809 Privatdozent und 1811 Professor in Landshut, 1819 in Bonn, seit 1821 dauernd in Heidelberg. Von 1826 an zwei Jahrzehnte in der badischen Gesetzgebungskommission, 1831 bis 1840, 1846 bis 1849 als gemäßigter Liberaler Abgeordneter und wiederholt Präsident der badischen Zweiten Kammer, 1848 Vorsitzender des Frankfurter Vorparlaments und Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung.
Als rastloser Verfasser von Gesamtdarstellungen und Abhandlungen zu aktuellen Fragen und als Begründer einflußreicher Zeitschriften von großer publizistischer Wirkung auf die gemeindeutsche Strafrechts- und Prozeßwissenschaft seiner Zeit und Vorkämpfer einer humanen Kriminalpolitik mit Einschluß der Jugendstrafrecht- und Entlassenenfürsorge. Durch frühe und dauernde Begegnung vor allem mit französischen, italienischen und britischen Juristen Pionier der praktischen Rechtsvergleichung in Deutschland, vorzugsweise auf diesen Gebieten. Daneben wissenschaftlich verdient als Historiker des deutschen Privatrechts.